Die Kirchensteuer-Initiative kommt uns teuer zu stehen

Mit der Kirchensteuer leisten die Zürcher Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der gemeinnützigen und sozialen Leistungen unserer Landeskirchen. Ihre Abschaffung würde wertvolle Freiwilligenarbeit in den Gemeinden und Quartieren gefährden. SP-Kantonsrat Rolf Steiner beantwortet die zentralen Fragen.

Weshalb sollen Unternehmungen weiterhin Kirchensteuer bezahlen?

Auch Unternehmungen profitieren von den gesellschaftlichen und sozialen Angeboten der Kirchen und sollen deshalb auch einen Beitrag leisten. Die Kirchensteuer ist bescheiden, sie beträgt im Durchschnitt weniger als ein Promille des Gesamtaufwands eines Unternehmens. Die vielen kleinen Beträge summieren sich aber: So tragen die Firmen jährlich etwa 107 Millionen Franken zum Budget der Landeskirchen von 265 Millionen bei. Die Beiträge der Unternehmungen sind deshalb für die Kirchen existenziell.

Wie setzt die Kirche ihre finanziellen Mittel ein?

Zum einen natürlich für die kirchliche Arbeit und den Unterhalt der Gebäude, zum anderen für das gesellschaftliche und soziale Engagement der Landeskirchen, das der ganzen Gesellschaft zugute kommt. Sie leisten Hilfe und Unterstützung für sozial Schwache und Benachteiligte. Sie bieten Beratung und Begleitung von Menschen in Not und in schwierigen Lebenssituationen an. Und sie schaffen wichtige Bildungs-, Kultur-, Integrations-, Jugend-, Alters- und Gemeinschaftsangebote. Ein grosser Teil der Zürcher Bevölkerung nutzt diese Angebote – unabhängig von Konfession und Religion. Darüber hinaus stellen die Kirchen im ganzen Kanton Zürich Räume zur Verfügung, welche von Gemeinden, Vereinen und Privaten intensiv genutzt werden.

Wäre es nicht sinnvoller, wenn der Staat diese Leistungen direkt anbietet?

Nein, denn dann wird es erstens teurer und zweitens erreichen die Kirchen viele Menschen, die der Staat nicht (mehr) erreichen kann. Das Wichtigste aber ist: Jeder Franken, der in die gemeinnützige Arbeit der Kirchen investiert wird, hat eine grosse Hebelwirkung. Denn die gemeinnützigen Leistungen der Kirchen werden zum grossen Teil von Ehrenamtlichen und Freiwilligen erbracht. Diese würden für den Staat wohl kaum eine solche Leitung erbringen.

“’Gibt es Bestimmungen zum Einsatz der Gelder? Wer entscheidet darüber?“‘

Das Kirchengesetz formuliert dazu klare Regeln: Der gesamte Aufwand für die kultischen Zwecke, also für Gottesdienste und Ähnliches, muss aus den Steuern der Mitglieder bezahlt werden. Die Kirchensteuern der Firmen und die Beiträge des Kantons dürfen nur für die allgemeinen gesellschaftlichen Leistungen verwendet werden. Auf Ebene der Kantonalkirche und lokaler Kirchgemeinden entscheiden demokratisch gewählte Behörden oder die Kirchgemeindeversammlung über Budget und Rechnung. Diese Prozesse werden von der kantonalen Finanzkontrolle kontrolliert.

Wie verhält sich die Kirchensteuer zum Grundsatz der Trennung zwischen Kirche und Staat?

Auch wer für die vollständige Trennung von Kirche und Staat ist, darf dieser Initiative nicht zustimmen. Sie ist als erster Schritt einer Trennung zwischen Kirche und Staat völlig ungeeignet. Vielmehr entzieht sie der Kirche die Mittel dort, wo sie der ganzen Gesellschaft dienen.

Was steht bei Annahme der Volksinitiative auf dem Spiel?

Viele der unentbehrlichen Leistungen, die nicht mehr von den Kirchen und ihren Mitgliedern erbracht werden könnten, müssten zu viel höheren Kosten vom Staat übernommen werden. Die Initiative schwächt die demokratisch organisierten Kirchen, die das Gegengewicht zu den oft autoritär geprägten Freikirchen oder dem ultrakonservativen Bischof in Chur sind.