Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor

Anfrage an den Gemeinderat Uetikon am See

Die SP Uetikon am See hat den Gemeinderat angefragt, ob er bereit wäre, die Charta Lohngleichheit, welche 2016 vom Bund lanciert wurde, zu unterschreiben. Der Gemeinderat lehnte dies an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember ab. Das ist zu akzeptieren. Nicht unwidersprochen hinnehmen wollen wir die Argumentation zur Ablehnung.

 

Die SPU nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass gemäss Angaben des Gemeinderates bei der Gemeinde der Grundsatz gleichen Lohn für gleiche  Arbeit längst erfüllt sei. Damit stünde einer Beteiligung an der Charta eigentlich nichts im Wege.
Für den Gemeinderat kommt eine Unterzeichnung trotzdem nicht in Frage. Er schreibt dazu: „Für die Überwachung und Prüfung der Richtlinien der Charta müsste von der Gemeinde beachtlicher Personal- und Sachaufwand betrieben werden, was bei einer Gemeindegrösse von Uetikon am See unverhältnismässig wäre.“

Mit seiner Begründung zaubert der Gemeinderat einen Aufwand aus dem Hut, der von gar niemandem verlangt wird. Gestützt auf die Charta setzen sich die Unterzeichnenden lediglich für eine Anzahl namentlich genannter Anliegen (Sensibilisierung, Förderung, Überprüfung, Information) im Zusammenhang mit der Lohngleichheit ein. Es gibt ab er keine Vorgaben zu Umfang, Form und Inhalt dieses Engagements. „Sich für ein Anliegen einsetzen“ ist wohl ganz bewusst sehr offen formuliert und überlässt es der Verantwortung der Beteiligten, welchen Rahmen sie für vertretbar halten. Behörden wissen in der Regel sehr kreativ mit solchen Erwartungen umzugehen.

 

Es ist bedauerlich, dass sich der Gemeinderat von Uetikon zu diesem wichtigen gesellschaftlichen Anliegen, welches zum Beispiel auch in der Auseinandersetzung mit der Altersvorsorge von Bedeutung ist, so defensiv verhält und kein aktives Zeichen der Unterstützung setzen will. Aber was noch nicht ist, kann ja noch werden. Gleicher  Lohn für gleiche Arbeit (in Gemeindeverwaltung und Schule von Uetikon nach Aussage des GR bereits
umgesetzt) muss überall gelten.
05.12.2017