„Ja-aber“ zur Neuordnung der familienergänzenden Betreuung

«Erica Kuster als Präsidentin der SP Uetikon bestätigt.»
«Ja-aber» zur Neuordnung der familienergänzenden Betreuung in Uetikon»
«Wann erfolgt die Einführung des kommunalen Mehrwertausgleichs bei Auf- und Umzonungen in Uetikon?»

Die SP Uetikon hat an ihrer Generalversammlung vom 11.5.2021 alle statutarischen Geschäfte einvernehmlich verabschiedet. Der bisherige Vorstand und das Präsidium mit Erica Kuster wurden bestätigt.

 

Eine angeregte Debatte gab es über die verschiedenen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen vom 13. Juni 2021. Schweizweit: Für die SP Uetikon ist vorab ein Ja zum CO2-Gesetz von herausragender Bedeutung. Denn das neue CO2-Gesetz reduziert den Treibhausgas-Ausstoss und ist sozial ausgestaltet. Es beinhaltet erste, unerlässliche Schritte für den Klimaschutz. Kantonal: Die beiden sozialpolitischen Vorlagen «Raus aus der Prämienfalle» und «Mehr Geld für Familien» werden unterstützt.

 

Auf kommunaler Ebene sagt die SP  Ja zur Gemeinde-Jahresrechnung 2020. Diese schloss zwar mit einem kleinen Defizit ab, doch die finanzielle Lage ist mit einem ausgewiesenen Nettovermögen von CHF 22 Mio. solide. Positiv ist die Einlage von CHF 1,6 Mio. in die finanzpolitische Reserve, zumal für Uetikon in Zukunft am See für die
Arealentwicklung grosse Investitionen anstehen.

 

Die SP Uetikon sagt «Ja-aber» zur Anpassung der «kreditrechtlichen Grundlagen der familienergänzenden Betreuung», die einen Übergang von der Objekt- zur Subjektfinanzierung vorsieht. Statt an einzelne Betreuungsinstitutionen sind die Gemeindebeiträge künftig direkt an die anspruchsberechtigten Eltern auszurichten. Die Eltern können im Vorschulbereich in Zukunft frei wählen, welcher Betreuungsinstitution sie ihr Kind anvertrauen wollen. Dadurch werden alle Kindertagesstätten in Uetikon in Zukunft gleich behandelt. Der Gemeinderat wird ermächtigt, in Zukunft mit geeigneten Institutionen Leistungsvereinbarungen abzuschliessen oder gemeindeeigene Angebote zu schaffen. Dabei sind verschiedene Eckwerte zu berücksichtigen: z.B. kostendeckende Gebühren. Darüber hinaus wird dem Verein «Tatzelwurm» ein Darlehen von CHF 200’000.- gewährt.

Die konkreten Leistungsvereinbarungen werden aus Sicht der SP Uetikon zeigen, ob die Kinder aus allen Schichten gut betreut und gefördert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt werden. Oder ob die Umstellung, wie nicht auszuschliessen ist, zu einem unrühmlichen Wettbewerb etwa auf Kosten der Kindertagesstätten und deren ohnehin schlecht bezahltem Personal führen wird. Aus Sicht der SP Uetikon sollte der Kanton in naher Zukunft ein flächendeckendes, kostenloses Angebot familien-ergänzender Betreuung für Kinder bis zum Kindergarten schaffen. Kostenlos hiesse, dass die Infrastruktur- und Personalkosten vollumfänglich durch die öffentliche Hand zu tragen wären und die Eltern nur Beiträge für die Verpflegung der Kinder zu leisten hätten. Der Kanton Zürich müsste und könnte sich eine solche Betreuung und Frühförderung leisten, zumal sie bildungs-, erwerbs- und gleichstellungspolitisch Sinn macht.

 

Die SP Uetikon unterhielt sich ausserdem über das seit dem 1. Januar 2021 im Kanton Zürich in Kraft getretene kantonale Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) und die entsprechende Verordnung (MAV). Diese erlauben den Gemeinden eine Abschöpfung des Mehrwerts, der bei Auf- und Umzonungen entsteht. Zudem kann eine vom Mehrwert befreite Fläche definiert werden. Für die Gemeinden ist eine Abschöpfung von 0 – 40% vorgesehen sowie eine Freihaltefläche von 1200 bis 2000 m2. Die Erträge sollen in einen Fonds fliessen für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Grünanlagen, Bushaltestellen etc.) Die SP Uetikon will in einem Schreiben an den Gemeinderat wissen, wie und wann Uetikon die Einführung des kommunalen Mehrwertausgleichs vornehmen wird. Insbesondere will sie von den Behörden wissen, ob der kommunale Mehrwertausgleich bei einer allfälligen Umzonung «Grüt» (Dezember 2021) zur Anwendung kommen wird. Die SP Uetikon erwartet, dass die Gemeinde in Kürze die Einführung dieses Instrumentes in Angriff nimmt, das gemäss dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz einen haushälterischen Umgang mit dem Boden zum Ziel hat.