Situation Alterssiedlung Stöckli I vom 30.09.08
Pressemitteilung zur Situation Alterssiedlung Stöckli I vom 30.09.08
Am 24. Oktober soll an einer ausserordentlichen Generalversammlung der Genossenschaft über einen Projektierungskredit für einen Neubau auf dem Areal des Stöckli I entschieden werden. Die SP stellt nicht in Abrede, dass im Stöckli I Handlungsbedarf besteht. Es ist unbestritten, dass die 1 1⁄2-Zimmerwohnungen nicht mehr zeitgemässem Standard für Seniorenwohnungen entsprechen. Renovationen und technische Verbesserungen sind notwendig.
Für die SP ist es jedoch ein Alarmzeichen, dass an der kürzliche Informationsveranstaltung die zuständige Gemeinderätin die Bewohnerinnen und Bewohner aufforderte, mit Eingaben beim Mietgericht das Sanierungsprojekt zu verzögern. Die SP zieht daraus den Schluss, dass die Kommunikation zwischen Genossenschaft und Gemeinderat absolut ungenügend ist.
Der Gemeinderat hat den Auftrag, alterspolitisch aktiv zu sein. Dazu gehört auch die Sicherstellung von genügend erschwinglichem Wohnraum, der den Bedürfnissen von Seniorinnen und Senioren gerecht wird. Er kann Bau und Betrieb zum Beispiel einer Genossenschaft übertragen – aber die Privatisierung hat enge Grenzen! Der Gemeinderat muss jederzeit Einfluss nehmen und steuern können. Wo die Gemeinde nicht selbst als Betreiberin auftritt, braucht es verbindliche Vereinbarungen über das Wohnraumangebot, die Dienstleistungen und die Mietzinsgestaltung. Das ist heute nicht der Fall und muss geändert werden.
Eine Diskussion über Wohnraum für Seniorinnen und Senioren öffnet Chancen für Synergien mit der allgemeinen Wohnbaupolitik. In ihrer Stellungnahme zum Leitbild Raumgestaltung hat die SP Uetikon festgestellt, dass es ein aktives Engagement der Gemeinde braucht, um erschwinglichen Wohnraum für junge Familien bereitzustellen. Mit einer Gesamtschau und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Genossenschaften können bessere Resultate erzielt werden als mit dem isolierten Vorgehen einer einzelnen Organisation.
Die SP empfiehlt den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern dem Projektierungskredit erst dann zuzustimmen, wenn das Verhältnis zwischen Gemeinderat als politisch verantwortlichem Gremium und Genossenschaft als Anbieterin geklärt ist und der Gemeinderat seine Position bezüglich Alterswohnungen und allgemeine Wohnbaupolitik öffentlich kommuniziert hat. Der Vorstand der Genossenschaft ist zu verpflichten, das Gespräch mit der Gemeinde aufzunehmen.
SP Uetikon am See